Steuerberatung > Bescheidüberprüfung

Anfrage

 

Einspruch

 

Ihr Problem

Sie haben Ihre Steuererklärung selbst erstellt und das Finanzamt teilt Ihnen mit, dass es  bestimmte abzugsfähige Kosten nicht anerkennen will. Oder: der Steuerbescheid ist Ihnen bereits zugesendet worden. Das Ergebnis ist unbefriedigend. Allerdings können Sie keine rechtssicheren Argumente gegen den Bescheid anführen. 

Unsere Lösung

Wir prüfen für Sie den Steuerbescheid. Sie wenden sich per E-mail an uns, wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Wichtig ist es vor allem, die Einspruchsfrist nicht zu versäumen. Deshalb sollten Sie uns auch den Bescheid schnellstens zukommen lassen (per Post als Kopie oder auch gescannt als E-mail).

Einspruch

Wir überprüfen, ob die Argumente des Finanzamts stichhaltig sind. Falls notwendig, legen wir in Ihrem Namen Einspruch ein und untermauern ihn mit überzeugenden Argumenten aus der Finanzrechtsprechung. Wir führen die Verhandlungen mit dem Finanzamt. Während das Verfahren läuft, überwachen wir die Rechtsprechung, um günstige Urteile nachschieben zu können. 


Der Weg

Sie stellen Ihre Anfrage, am besten mit dem vorbereiteten Formular. Wir machen Ihnen ein Honorarangebot. Sobald wir Ihre Zustimmung haben, machen wir uns an die Arbeit.

Fairer Preis

Zu allem machen wir Ihnen ein besonderes Angebot. Teilen Sie uns doch bitte mit, was Ihnen die fachmännische und rechtssichere Antwort auf Ihre Frage wert ist. Wir werden Ihre Vorstellungen bei der Honorarkalkulation fair berücksichtigen.

 

Faire Bedingungen

Unsere Auftragsbedingungen sind auf einen fairen Umgang miteinander abgestimmt. Wir legen Wert auf eine langfristige Zusammenarbeit.

 

 

Achtung - Einspruchsfallen

Jasper Steuerberater

Sie suchen Beratung - wir sind für Sie da.

Köln, 23.06.2002