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Steuerberatung > Bescheidüberprüfung |
Anfrage |
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Ihr Problem Sie
haben Ihre Steuererklärung selbst erstellt und das Finanzamt teilt Ihnen
mit, dass es bestimmte abzugsfähige Kosten nicht anerkennen will.
Oder: der Steuerbescheid ist Ihnen bereits zugesendet worden. Das Ergebnis
ist unbefriedigend. Allerdings können Sie keine rechtssicheren Argumente
gegen den Bescheid anführen. Unsere Lösung Wir
prüfen für Sie den Steuerbescheid. Sie wenden
sich per E-mail an uns, wir setzen uns umgehend mit Ihnen in
Verbindung. Wichtig ist es vor allem, die Einspruchsfrist nicht zu
versäumen. Deshalb sollten Sie uns auch den Bescheid schnellstens zukommen
lassen (per Post als Kopie oder auch gescannt als E-mail). Einspruch Wir überprüfen, ob die Argumente des Finanzamts stichhaltig sind. Falls notwendig, legen wir in Ihrem Namen Einspruch ein und untermauern ihn mit überzeugenden Argumenten aus der Finanzrechtsprechung. Wir führen die Verhandlungen mit dem Finanzamt. Während das Verfahren läuft, überwachen wir die Rechtsprechung, um günstige Urteile nachschieben zu können.
Sie
stellen Ihre Anfrage, am besten mit dem vorbereiteten Formular. Wir machen
Ihnen ein Honorarangebot. Sobald wir
Ihre Zustimmung haben, machen wir uns an die Arbeit. Fairer Preis Zu allem machen wir Ihnen ein besonderes Angebot. Teilen Sie uns doch bitte mit, was Ihnen die fachmännische und rechtssichere Antwort auf Ihre Frage wert ist. Wir werden Ihre Vorstellungen bei der Honorarkalkulation fair berücksichtigen.
Faire Bedingungen Unsere Auftragsbedingungen sind auf einen fairen Umgang miteinander abgestimmt. Wir legen Wert auf eine langfristige Zusammenarbeit.
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Köln, 23.06.2002 |