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Der
Fiskus hat an die Abzugsfähigkeit der Kosten für doppelte
Haushaltsführung strenge Anforderungen geknüpft. Zu überprüfen ist zum
einen die grundlegende Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung. Zum
anderen werden nur bestimmte Kosten als beruflich veranlasst als
Werbungskosten oder Betriebsausgaben anerkannt.
Folgende
Punkte sind zu beachten und zu bewerten:
Begründung
einer doppelten Haushaltsführung
- Wohnen Sie nicht in dem Ort, in dem Sie
auch arbeiten?
- Wie groß ist die Entfernung zwischen
Wohnort und Arbeitsort?
- Um wie viel Kilometer wurde der Weg zur
Arbeitsstätte kürzer? Wie viel Zeit haben Sie pro Arbeitstag gespart
(es sollte mindestens eine Stunde sein)?
- Bei Verheirateten: Haben beide Partner
eine kürzere Anfahrt?
- Besitzen Sie zwei Wohnungen?
- Ist die Wohnung am Arbeitsort beruflich
veranlasst?
- Wo befindet sich Ihr Lebensmittelpunkt?
- Wenn ja, wie können Sie das nachweisen?
- Haben Sie einen eigenen Hausstand?
- Sind Sie verheiratet oder leben Sie in
einer eheähnlichen Partnerschaft? Wenn ja, wo wohnt der Partner?
- Trägt der Partner zum gemeinsamen
Hausstand am Arbeitsort bei?
- Wie groß ist die Wohnung am Arbeitsort
- wie groß am Wohnort?
- Wie oft besuchen Sie die Wohnung in
Ihren Wohnort?
Abzugsfähige
Kosten
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Wann haben Sie die
doppelte Haushaltsführung begründet?
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Welche Fahrtkosten
haben Sie für die erste Fahrt zum Arbeitsort aufgewendet (Flug, Bus,
Bahn, Kfz)?
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Wie häufig fahren
Sie von Ihrem Arbeitsort zu Ihrem Wohnort? Üblicherweise werden nicht
mehr als eine Fahrt pro Woche anerkannt.
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Können Sie
nachweisen, dass die Heimfahrten tatsächlich durchgeführt worden
sind? (Tankquittungen, Fahrtenbuch)
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Sind Sie auch
innerhalb der Woche heimgefahren? Wenn ja, warum?
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Benutzen Sie für die
Heimfahrten einen Dienstwagen?
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Haben Sie
Verpflegungsmehraufwand gehabt? Für die ersten 3 Monate werden
Pauschalen pro Tag anerkannt.
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Wie hoch ist die
Miete einschließlich aller Nebenkosten am Arbeitsort?
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Haben Sie bei der
Wohnungssuche Maklergebühren gezahlt?
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Hatten Sie ggf. auch
vergebliche Ausgaben (Mietvertrag kam letztlich nicht zustande)?
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Haben Sie Kosten für
Suchanzeigen aufgewendet?
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Wie häufig sind Sie
zum Zwecke der Wohnungssuche in den Arbeitsort gefahren? Haben sie
dafür Übernachtungskosten aufgewendet?
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Haben Sie die Wohnung
am Arbeitsort einrichten müssen? Wenn ja, wie hoch waren die
Anschaffungskosten für den Hausrat im einzelnen? (Kosten über 928 DM
einschl. Mehrwertsteuer müssen auf die Jahre der gewöhnlichen
Nutzung verteilt werden).
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Welche Umzugskosten
haben Sie gehabt (Leihwagen, Fahrer, Spedition, Fahrtkosten weiterer
Kfz, Übernachtungskosten)?
Als Steuerberater biete
ich Ihnen an, Ihre Situation steuerlich zu klären und gegenüber dem
Finanzamt zu vertreten.
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