VOF kann bei allen Ingenieurleistungen helfen, das dienlichste Angebot herauszufiltern.

Architekten- und Ingenieurleistungen werden traditionell im formlosen Verhandlungsverfahren vergeben. Ab einem erwarteten Honorar von mindestens 200 000 Euro muss allerdings in Zukunft gemäß EU-Vorschriften die VOF angewandt werden, die zusammen mit der Rechts-Verordnung des Bundes namens HOAI gesetzliche Grundlage und für alle Betroffenen bindend ist. Die VOF stellt zusammen mit der VOL/A die Umsetzung der europäischen DKL in nationales Recht dar, erläuterte Werner Mayerhofer vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband beim Seminar "VOF in der Praxis", das zum Programm der Bayerischen Verwaltungsschule gehört.