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VOF
kann bei allen Ingenieurleistungen helfen, das dienlichste Angebot
herauszufiltern. Architekten-
und Ingenieurleistungen werden traditionell im formlosen Verhandlungsverfahren
vergeben. Ab einem erwarteten Honorar von mindestens 200 000 Euro muss
allerdings in Zukunft gemäß EU-Vorschriften die VOF angewandt werden, die
zusammen mit der Rechts-Verordnung des Bundes namens HOAI gesetzliche Grundlage
und für alle Betroffenen bindend ist. Die VOF stellt zusammen mit der VOL/A die
Umsetzung der europäischen DKL in nationales Recht dar, erläuterte Werner
Mayerhofer vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband beim Seminar "VOF in
der Praxis", das zum Programm der Bayerischen Verwaltungsschule gehört.
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