Info-Service

Steuerberatung 

 

 

Softwarehaus - Informatiker  - EDV-Berater - IT-Berater

 

 

Inhaltsübersicht

 1. Chancen und Risiken

 2. Kapitalbedarf und Finanzierung

 3. Betriebsdaten

 4. Spezialisierung

 5. Kundenstruktur - Werbung - Aufträge

 6. Gütezeichen für Programme

 7. Kooperation

 8. Urheberrechtsschutz für Computerprogramme

 9. Versicherungen

10. Rechtliche Voraussetzungen

11. Kontakte

12. Adressen und Infos für Existenzgründer in Nordrhein-Westfalen

1. Chancen und Risiken

Marktsituation

Der Markt für Software und DV-Dienstleistungen hat sich in den letzten Jahren mit der anhaltenden Verbreitung der elektronischen Datenverarbeitung kontinuierlich ausgeweitet und expandiert weiterhin. Anbieter von Software und Services können noch immer optimistisch in die Zukunft blicken. DV-Dienstleister entwickeln Software, beraten und schulen, erfassen und verarbeiten Daten, betreuen Netzwerke und warten die Hard- und Software.

Die Umsätze der Branche sind 2000 in Deutschland um ca. 6% Prozent auf insgesamt 56 Mrd. DM gewachsen. Auf die Software-Erstellung entfielen dabei gut zwei Drittel des Gesamtumsatzes. Das Umsatzwachstum der Software und DV-Dienstleistungsbranche dürfte sich 2001 etwas verlangsamen.

Ca. 44% des gesamten Marktvolumens entfallen auf den Teilmarkt Standard-Software, nahezu 25% auf kundenindividuelle Software; der Rest entfällt auf das Marktsegment DV-Dienstleistungen (Rechenzentrum-Service, DV-Beratung und Schulung, Hardware-Wartung).

Die Standard-Software umfasst Betriebssysteme und systemnahe Software, des weiteren Software-Tools zur Erstellung von Softwareprodukten sowie Anwendungssoftware. Im Gegensatz zur Standard-Software wird individuelle Software im Auftrag des Kunden nach dessen Vorgaben entwickelt. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Anwendungssoftware. Zur Individual-Softwareentwicklung wird auch die Systemintegration gezählt. Hierbei handelt es sich um die komplette, integrierte Bereitstellung von Software- und Hardwareprodukten sowie von Dienstleistungen aus einer Hand zur Schaffung von partiellen oder gesamtheitlichen Informationssystemen beim Anwender.

Die stärksten Wachstumschancen hat nach wie vor der Teilmarkt Standard-Software, der in der Vergangenheit hohe jährliche Zuwachsraten erzielen konnte. Zufriedenstellend entwickelt sich der Markt für Anwendungssoftware, wo derzeit viel in die Bereiche Client-Server (z.B. Umstellung von zentralen Rechnern auf Client-Server-Architekturen), Geschäftsprozessoptimierung und neue Technologien investiert wird. Die stärksten Wachstumsimpulse kommen aus den Standardapplikationen, wohingegen sich das Geschäft mit der Systemsoftware deutlich zurückhaltender entwickelte.

Sehr dynamisch hat sich die Produktion von Individual-Software entwickelt. Die zweistelligen Zuwachsraten der letzten Jahre werden aber nicht mehr erreicht.Wichtige Impulse stammen vor allem aus den zahlreichen Geschäftsoptimierungs-Projekten. Die Ausweitung der Nachfrage nach Standardapplikationen und das Thema Digital Business werden Diebold zufolge besonders das Implementierungs- und Systemintegrationsgeschäft fördern. Im Internet-Umfeld ist die Tendenz zu beobachten, dass immer mehr komplexe Business-Prozesse an externe Dienstleister ausgelagert werden (beispielsweise die Personalabrechnung oder das Card Management).  

Konzept

Ein Softwarehaus kann heute mit sehr unterschiedlichen Konzeptionen gegründet werden. Nach wie vor gibt es den Einzelkämpfer, der für Freiberufler, Kleinbetriebe spezielle Programme nach den Vorgaben des Kunden erstellt oder für größere DV-Betriebe bestimmte Aufgaben der mittleren Datentechnik übernimmt. Einem ähnlichen Aufgabenbereich sehen sich auch die meisten größeren Häuser in Deutschland gegenüber, die im Spezialistenteam Firmen- und/oder Branchenprogramme entwerfen. Häufig erweitert sich der Aufgabenbereich auf die Betriebsberatung im EDV-Bereich, die Gesamtlösungen für Hard- und Softwareanschaffung der Kunden umfasst. Solche Beratungsdienstleistungen nehmen einen immer größeren Anteil der Tätigkeit von Softwarehäusern ein.

Im PC-Segment konnten die Softwarehäuser einen erheblichen Marktanteil am Gesamtabsatz erreichen. Allerdings dominieren im PC-Bereich die großen Konglomerate. Fachleute raten Existenzgründern aufgrund des ruinösen Preiswettbewerbs und der harten Konkurrenz in der Regel davon ab, sich im PC-Segment selbständig zu machen. Einzige Ausnahme: Das Wissen um eine ganz spezielle Nische und durch Berufserfahrung in diesem Bereich erworbenes hohes Anwendungswissen (z.B. als Rechtsanwalt, Notar oder Zahnarzt). Zur umfassenden EDV-Beratung gehört auch, sich auf dem Standardsoftwaremarkt auszukennen. Eine Anpassung des Anwendungsprofils des Kunden an eine bereits vorhandene Software kann eine kostengünstigere Problemlösung sein, als die Entwicklung einer individuellen Software. Hinzu kommt auch ein nicht unerheblicher Handel mit Hardware.

Der überwiegende Markt für Software-Hersteller in Deutschland liegt derzeit immer noch im Bereich der mittleren Datentechnik und reicht bis zu Großrechenanlagen. Dennoch sollten auch die Chancen im Mikrocomputerbereich nicht übersehen werden. Gute Branchenprogramme (z.B. für Makler) und Speziallösungen (z.B. Baufinanzierung) werden mit zunehmender Beherrschung dieser Geräte durch die Benutzer gefragt sein.

Außerdem rechnen viele Branchen-Experten damit, dass langfristig der Weg weg vom Mainframe hin zu vernetzten PCs und Einzelplatzsystemen führt. Wer sich auf diesen Markt wagen will, muss nicht nur technisch ausgereifte Software produzieren, sondern auch Zugang zu den großen Vertriebsnetzen finden. Hier bietet sich die Zusammenarbeit mit den Herstellern an, die an einem umfangreichen Programmangebot für ihre Produkte interessiert sind. Es gibt daneben Vertriebsfirmen, an die man sich wenden kann.

Schon so manche gute Startchance in diesem Marktsegment wurde durch fehlende unternehmerische Umsicht verspielt. Erforderlich sind nicht nur betriebswirtschaftliches Know-how, sondern auch eine gute Organisation von Marketing und Vertrieb.

Wichtiger als beispielsweise ein Informatik-Studium ist für einen Software-Hersteller, dass er sich in dem Berufsfeld auskennt, in dem seine Software eingesetzt werden soll. Eine solide EDV-Kenntnis ist selbst-verständlich Voraussetzung. Besonders günstig ist ein gemischtes Team, das sich aus EDV- und Anwendungsexperten zusammensetzt.

Kleine und mittelständische Softwarehäuser müssen ihre Vor-Ort-Präsenz als Vorteil nutzen. Denn gerade für sie gilt heute mehr denn je, sich in ihren Leistungsangeboten zu konzentrieren, nach lukrativen Marktsegmenten zu suchen und in diesen Segmenten ein eigenständiges Profil zu erarbeiten. Die Ausgangslage des typischen mittelständischen Softwarehauses ist nach wie vor kritisch. Nur über Kreativität im Leistungsangebot und neue organisatorische Formen, die erlauben, stark kundenorientiert und gleichzeitig effizient zu arbeiten, wird sich eine dauerhafte Unternehmenssicherung erreichen lassen. Innovationsfähigkeit, ständig erweitertes Spezialwissen und Flexibilität sind in dieser Branche Voraussetzungen für unternehmerischen Erfolg.

 

Infos zum europäischen Binnenmarkt

Europa-Telefon/EU-Informationsstelle
Für Fragen im Zusammenhang mit dem Europäischen Binnenmarkt ist das "Europa-Telefon" im Bundesministerium der Finanzen eingerichtet worden, bei dem Sie auch Adressen von EU-Beratungsstellen in Ihrer Region erfahren können.
Tel. 030/2242-5555, e-Mail: eu-infostelle@bmf.bund.de

 Euro-Info-Centre GEBI
Auch über die Volksbanken und Raiffeisenbanken erhält man Informationen über den Europäischen Binnenmarkt. GEBI, die EU-Beratungsstelle des Genossenschaftlichen Finanz-Verbundes, wurde für die Bedürfnisse der kleineren und mittleren Unternehmen gegründet. Die GEBI gibt diverse Broschüren und Monatsbriefe heraus und unterstützt Unternehmer bei der Beschaffung von Informationen über Märkte und Branchen in Europa
, Investitionsmöglichkeiten und Fördermittel in den europäischen Ländern, Adressmaterial, Kontaktaufnahme mit Lieferanten und Abnehmern.

Euro-Info-Centre (GEBI)
Deutscher Genossenschaftsverlag
Leipziger Str. 35, 65191 Wiesbaden
Tel. 0611/5066-388, Fax 0611/5066-550
E-Mail: EIC-GEBI@t-online.de
Internet: www.GEBI.de

 

2. Kapitalbedarf und Finanzierung

Es gibt große Softwarehäuser, die mit mehreren Systemen arbeiten. In der Regel jedoch spezialisieren sich die Softwareproduzenten auf einen bestimmten Hersteller, dessen Hardware sie genau kennen und für dessen Kunden sie dann auch tätig werden. Zur Grundausstattung eines funktionellen Arbeitsplatzes mit Rechner, Bildschirm, Drucker und Speicherkapazitäten benötigen Sie je nach System und Ansprüchen zwischen DM 20.000 und DM 50.000. Im PC-Bereich reichen schon DM 10.000 bis 15.000 für die Installation eines Arbeitsplatzes. Für jeden weiteren Arbeitsplatz brauchen Sie dann nur noch mit ca. DM 5.000 bei der mittleren Datentechnik zu rechnen, bei vernetzten PCs wird es etwas teurer.

Die Anlage nimmt heute nicht mehr viel Platz in Anspruch, sie stellt auch sonst keine hohen Anforderungen an den Raum, in dem sie steht. Für den Start können Sie Ihre eigene Wohnung als Betriebsstätte verwenden. Sie benötigen dann lediglich noch eine Grundausrüstung für Büroarbeiten und die notwendigen Telekommunikationsgeräte.

Über die Dauer der Anlaufzeit lassen sich keine präzisen Angaben machen. Sie kann sehr lang sein; manche Praktiker sagen, es brauche fünf Jahre und länger, bevor man sich etabliert habe. Ein nebenberuflicher Start ist keine Seltenheit. Wenn man Kunden kennt, kann man auch auf deren Hardware das Programm entwickeln (vorausgesetzt der Kunde hat soviel Geduld), das erspart für den Anfang die eigene Anlage. Zunächst gilt es, fixe Kosten (Personal, Büromiete etc.) möglichst gering zu halten und erst das Notwendigste zu investieren. Günstig ist es, mit einem langfristigen Auftrag zu starten, der noch Kapazitäten offen lässt, aber trotzdem die Grundkosten schon deckt. Als tendenziell schwierig gilt es, in dieser Branche Kundenkontakte herzustellen und Aufträge von neuen Kunden zu bekommen. Fachleute empfehlen, dass ein fester Kundenstamm unbedingt mitgebracht werden sollte. Ist dies nicht der Fall, müsste ein Existenzgründer genügend finanzielle Rückendeckung haben, um 2 Jahre ohne Gewinne überleben zu können. Außerdem sollte die Eigenkapitalstärke ausreichen, um auch größere Aufträge vorfinanzieren zu können.

Falls die für eine strategische Neuorientierung erforderliche Eigenkapitalbasis zu niedrig ist, sollte man die Möglichkeit von Kooperationen, strategischen Partnerschaften, Gemeinschaftsprojekten bis hin zu Unternehmenszusammenschlüssen erwägen.

Eine solide Finanzierung ist ein notwendiger Bestandteil der Unternehmensplanung. Die Summe, die man privat aufbringen kann, ist in den meisten Fällen kaum ausreichend, um den gesamten Kapitalbedarf abzudecken.

Neben den Banken hilft in solchen Fällen auch der Staat mit günstigen Krediten (z.B. ERP-Kredite, Eigenkapitalhilfe) - wenn die Voraussetzungen stimmen. Banken und Staat prüfen sorgfältig die persönliche Eignung des Antragstellers, seine fachliche Qualifikation, die Erfolgsaussichten des Vorhabens und erwarten auch eine angemessene Eigenbeteiligung bei der Finanzierung.

Gerade für kleinere Firmen ist es zudem wichtig, genügend Rücklagen zu haben, um mit Neuinvestitionen und internen Qualifizierungsmaßnahmen flexibel auf den strukturellen Wandel des Marktes reagieren zu können.

Der Antrag auf staatliche Kredite muss in jedem Fall vor dem Beginn etwaiger Baumaßnahmen oder der Tätigung von Investitionen bei einem Kreditinstitut gestellt werden. Dort werden Sie auch darüber beraten, welche Förderprogramme für Sie persönlich in Frage kommen bzw. welche Alternativen die Bank für Ihre Finanzierung ggf. vorschlagen kann.

Schon im Vorfeld der Gründung gibt es staatliche Hilfen: Mit einem Zuschuss von 50 % der Beratungskosten, max. 2.500 DM pro Beratung, fördert die Bundesregierung Existenzgründungsberatungen. Die Beratungen dienen insbesondere der Prüfung, ob eine tragfähige wirtschaftliche Vollexistenz erreicht werden kann.

 

+ Überbrückungsgeld für Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen.

Die Bundesanstalt für Arbeit kann Arbeitslosen bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ein Überbrückungsgeld gewähren (Par. 55a Arbeitsförderungsgesetz). Dazu benötigen Sie u.a. die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, Handwerkskammer), aus der hervorgeht, dass Ihre geplante selbständige Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer eine ausreichende Lebensgrundlage bieten wird.

Das Überbrückungsgeld kann für maximal 26 Wochen in Höhe des Betrages gewährt werden, den der Arbeitslose als Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe zuletzt bezogen hat. Zusätzlich können Zuschüsse zu den Aufwendungen zur Krankenversicherung und Altersversorgung auf Antrag gewährt werden.

Der Antrag auf Überbrückungsgeld ist v o r Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei dem Arbeitsamt zu stellen, bei dem Sie arbeitslos gemeldet sind. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte.

+ Kreditwürdigkeit

Das Kreditgespräch eines Existenzgründers mit seiner Bank sollte sorgfältig vorbereitet werden: Da Sie noch keine unternehmerischen Erfolge vorweisen können, ist der persönliche Eindruck um so wichtiger. Sie müssen die Bank von Ihrer Leistungsbereitschaft, Ihrem Können und Ihrer unternehmerischen Qualifikation überzeugen. Die wirtschaftlichen Aussichten Ihres Vorhabens werden Hauptbestandteil des Gesprächs mit dem Kreditberater sein: Ihr Konzept muss überzeugen. Aber auch Ihre persönliche Vermögens- und Einkommenssituation und die generelle Entwicklung der Branche, in der Sie sich selbständig machen wollen, spielen eine Rolle.

Vor der Kreditvergabe steht das unternehmerische Konzept. Es empfiehlt sich, dem Kreditinstitut ein Gründungs- bzw. Investitionskonzept vorzulegen, das u.a. folgende Informationen enthalten sollte: Marktbedingungen, Entwicklung, Standortwahl, Kundenpotential, Konkurrenzsituation, notwendiger Mitarbeiterstamm - und in Bezug auf die eigene Konkurrenzfähigkeit: Produktpalette, Preis, Service sowie Erfolgsaussichten des Unternehmens als Vollexistenz. Ferner wird in der Regel eine Umsatz-, Kosten- und Ertragsvorschau gefordert, um die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens einschätzbar zu machen. Vor allem bei der Zusammenstellung des Zahlenmaterials empfiehlt es sich, einen auf Existenzgründungen spezialisierten Unternehmensberater hinzuzuziehen (bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die staatlichen Zuschüsse zur Unternehmensberatung für Gründer).

Bereiten Sie sich auf konkrete Fragen vor wie z.B.: Welche unternehmerischen Maßnahmen haben Sie geplant und zu welchen Kosten? Wie viel Eigenmittel besitzen Sie? Wie wollen Sie den Kredit tilgen? Wie lange sollen die Zinsen festgeschrieben werden? Brauchen Sie später Zusatzkredite, die mit den geplanten Investitionen zusammenhängen?

Und vor allem: Welche Kreditsicherheiten können Sie bieten? In bezug auf diese Frage kann es leicht zu Enttäuschungen kommen, da die Bank die aufgeführten Sicherheiten manchmal nicht so hoch bewertet, wie Sie erhoffen. Hier einige übliche Bewertungen:

  • Kontoguthaben bei einem Kreditinstitut werden in voller Höhe bewertet. Das gilt auch für Rückkaufswerte von Lebensversicherungen und Bausparguthaben.

  • In der Regel werden festverzinsliche Wertpapiere mit drei Vierteln ihres Wertes als Sicherheit angerechnet, Aktien mit fünfzig Prozent.

 Für ausländische Wertpapiere gelten besondere Regelungen.

Lassen Sie auch nach der Kreditvergabe den Kontakt zu Ihrem Bankberater nicht abreißen und sprechen Sie evtl. auftretende Probleme selbst an, ehe die Bank von anderer Seite davon erfährt.

Info-Hotline für Existenzgründer
Tel. 0228/831-2401

Experten der Deutschen Ausgleichsbank beantworten hier alle Fragen rund um die Finanzierung.

3. Betriebsdaten

Die zehn größten deutschen Softwareproduzenten erreichen einen Jahresumsatz von jeweils über 100 Mio DM. Daran beteiligt sind jeweils Hunderte von Mitarbeitern: kein Vorbild oder Orientierungspunkt für den Branchenneuling, zumal die Jahresbetriebsleistung pro Mitarbeiter in der Branche zwischen DMÿ130.000 und DM 1,5 Mio schwankt. Häufigster Wert: DMÿ130.000 bis DM 300.000. Praktiker halten einen Mindestumsatz von DMÿ130.000 pro Mitarbeiter und Jahr für die unterste Grenze, bei der ein Unternehmen noch ausreichend Investitionskapital für Entwicklungen, Marketingaktivitäten und Vertrieb erwirtschaften kann.

 Die Erstellung eines Programms ist teuer. Konnte etwa früher ein Softwarehaus ein Produktionsplanungs-System (PPS) für rund zwei bis fünf Millionen Mark entwickeln, kostet dasselbe System heute bereits fünf bis zehn Millionen. Neuentwicklungen sind für Einsteiger nicht empfehlenswert. Selbst wenn sie gelingen, bedeuten sie meist ein unausgeglichenes Verhältnis von hohen Investitionen mit sehr geringer Rendite. Wahrscheinlicher ist aber eher ein hoher Verlust.

Die Honorarsätze für Beratungsdienstleistungen und Erstellung von beispielsweise Individual-Software können heute kaum noch unter DMÿ100 pro Stunde liegen. Die rechnerischen Stundenerlöse bei 16 der größten bundesdeutschen Software- und Beratungshäuser liegen zwischen 82 und 206 Mark. Bei größeren Softwarehäusern wird ein Gewinn von rund 7% als normal angesehen. Nach Meinung von selbständigen Kollegen liegt ein angemessener Gewinn in der Branche nicht unter 6% vom Jahresumsatz, den jedoch die meisten Häuser nicht erreichen. Mittlere Standardprogramme werden zwischen 700 und 2.000 Mark angeboten. Standardprogramme werden wegen der höheren Auflagen an den Kunden weit billiger verkauft, als ihre Herstellungskosten verlangen würden. Auch wegen der langfristigeren Verlässlichkeit der Hersteller geht der Trend in Unternehmen deutlich zur Verwendung von Standardprogrammen.

 Anders bei der individuellen, direkt auf die Bedürfnisse des Kunden zurechtgeschneiderten Software. Hierfür ist zunächst eine Betriebsanalyse notwendig, die zu einer exakten Aufgabenstellung führen muss, von der ausgehend das Programm gestaltet wird. Bezahlt wird entweder nach einem vereinbarten Festpreis oder nach geleistetem Aufwand. Die Kunden bevorzugen oft Festpreise, die ihnen die Kalkulation ihrer Kosten erleichtern. Für Sie als Hersteller bergen solche Pauschalpreise aber Gefahren: Sie müssen bei Festpreisen vorher wissen, ob Sie bei dem nötigen Aufwand auf Ihre Kosten kommen. Als Anfänger werden Sie sich da häufig verschätzen oder - schlimmer - Dumping-Angebote machen, um die Kunden nicht mit hohen Zahlen abzuschrecken. Viele Software-Hersteller, die Festpreise veranschlagen, legen hinterher drauf. Gerade in der Anfangsphase sollte man daher seine Leistungen nach dem Aufwand berechnen.

Das Honorar wird vom Marktpreis und den eigenen Kosten bestimmt. Die Forderung, die man selbst stellen muss, um auf seine Kosten zu kommen, kann grob auf die folgende Weise berechnet werden:

Zwischen 12 und 15 Tage im Monat (ca. 168 Tage im Jahr) können üblicherweise abgerechnet werden. Der Rest der Zeit steht für "unproduktive" Tätigkeiten wie Akquisitionsbemühungen, Weiterbildung und Verwaltung zur Verfügung.

Zumindest das Einkommen, das man als Angestellter verdient hat oder das man für die eigenen Lebensbedürfnisse (incl. Versicherungen, Kreditraten, Steuern) benötigt, sowie die laufenden Kosten für das Büro (Telefon, Reisen, Schreibservice, Material, etc.) sollten in dieser Zeit erwirtschaftet werden.

Man rechnet das nötige Einkommen und die laufenden Kosten aufs Jahr hoch, teilt durch die durchschnittlich 168 Abrechnungstage und erhält so die Mindestforderung. Ob und in welcher Höhe die Marktverhältnisse darüber hinaus eine Profitrate erlauben, muss im Einzelfall entschieden werden.

Es gibt keine festgesetzte Gebührenordnung, die die Verhandlungsfreiheit in irgendeine Richtung einschränkt. So bleibt der tatsächlich erzielbare Tagessatz dem Verhandlungs-/Verkaufsgeschick des einzelnen überlassen.

Wichtig für den Kunden und unbedingt angeboten werden muss die Wartung der Software und Serviceleistungen wie Änderungsdienst etc. Aufgrund der zusätzlichen Verdienstmöglichkeit sollte jeder Hersteller auf den Abschluss eines Wartungsvertrages achten. In der Regel werden langfristige Wartungsverträge geschlossen, die ca. 10% des Wertes der Software pro Jahr einbringen können. Läuft Ihr Programm reibungslos, bedeutet dies eine zusätzliche Einnahme, umgekehrt kann es bittere Verluste bedeuten. (Zu einer 6-monatigen Gewährleistungsgarantie sind Sie ohnedies verpflichtet.)

4. Spezialisierung

 Die meisten Softwarehäuser spezialisieren sich. Zum einen beobachtet man die Festlegung auf einen Hardwarehersteller, mit dessen System sie dann ausschließlich arbeiten. Das bietet den Vorteil, ein System genau zu kennen und schließlich auch einen Kundenstamm, wenn es gelingt, vom Hersteller empfohlen zu werden. Eine solche Festlegung birgt natürlich das Risiko, vom Schicksal des Herstellers abhängig zu sein.

Es ist bestimmt nicht falsch, vor der Festlegung auf eine ganz bestimmte Hardware den entsprechenden Markt genau zu beobachten, um sich nicht an eine untergehende Marke zu binden. Zu einem entscheidenden Erfolgskriterium für den Markterfolg eines Herstellers - und seines Händlers - ist die Verfügbarkeit von ausreichender Standardsoftware geworden. Für Hersteller, die nicht genug eigene Software auf den Markt bringen können, setzt daher die IBM-Kompatibilität heute den Maßstab. Die andere Art der Spezialisierung betrifft die Branche, für die die Programme entworfen werden. Eine solche Spezialisierung auf bestimmte Anwendungen ist gerade für Einsteiger unbedingt empfehlenswert. Viele Softwarehäuser legen sich auf einen Branchenausschnitt fest, z.B. Zahnärzte oder Baufirmen etc., für deren Belange sie Programme entwickeln. Dies hat den Vorteil, dass auch bei individueller Software immer Teile anderer Programme integriert und die Entwicklungskosten dadurch geringer werden können.

Einen speziellen Nachholbedarf beim Einsatz dieser Software haben danach das Baugewerbe, die Elektrotechnik und der Maschinenbau, während Großhandel und Handelsvermittlung bereits recht gut ausgestattet sind. Ein besonders stark wachsender Markt sind Mehrwertdienste im Bereich elektronischer Datenübertragung wie Programme zur Portooptimierung, Abfrage von Datenbanken und Weiterverarbeitung des Materials oder zum Bestell- und Rechnungswesen. Auch hier ist es wesentlich rationeller, Standardsoftware individuell zuzuschneiden als neue Software zu erstellen.

 Hinzu kommt die Möglichkeit, sich auf bestimmte DV-Aufgaben zu konzentrieren. Seitdem sich computergesteuerte Zeichenmaschinen und CNC-Technik auch in kleinen Produktionsbetrieben durchsetzen, liegt im graphischen Bereich ebenfalls ein großes Aufgabengebiet für Softwarehäuser. Während die Hardware-Preise auch im CAD/CAM-Bereich ständig rückläufige Tendenzen aufweisen, bleibt die Software nach wie vor teuer. Wirtschaftliche Lösungen für die Anwender sind auf diesem Sektor selten - entsprechend erfolgreich kann sich ein Entwickler präsentieren, der Probleme und Bedürfnisse der Betriebe ernst nimmt.

Eine beachtliche Dimension haben mittlerweile Rechenzentrums- Dienstleistungen erlangt, durch die DV-Anwendern Rechnerkapazität zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus erbringen Rechenzentren weitere DV-bezogene Dienstleistungen bis hin zur gesamten externen Übernahme von DV-Aufgaben für andere Unternehmen (Outsourcing, Facility Management). Rechenzentrums-Dienstleistungen einschließlich Outsourcing und Facility Management haben inzwischen ein Volumen von rund 5,8 Mrd. DM erreicht. Hier wurde 1998 ein Zuwachs von 9% (1998: 8%) erreicht.

Für die Zukunft wird erwartet, dass Business-Software und technisch-wissenschaftliche Anwendungen ihren Marktanteil noch ausdehnen, während Programme für den Hobby- und Heimbereich umsatzanteilig stark an Bedeutung verlieren werden.

5. Kundenstruktur - Werbung - Aufträge

35 Prozent der Software werden hierzulande von der Industrie gekauft, 25 Prozent von Banken und Versicherungen, 11 Prozent von Behörden, 11 Prozent von Dienstleistungsunternehmen, 10 Prozent vom Handel, der Rest von sonstigen Anwendern. Das hat die Unternehmensberatung München (UBM) ermittelt.

 Eine interessante Studie der IDC Deutschland ergab, dass die Pressearbeit der Softwarehäuser den Absatzerfolg auf dem EDV-Markt entscheidend prägt. Je häufiger ein Haus mit seinen Produkten im redaktionellen Teil der Computerfach- und Wirtschaftspresse erscheint, desto stärker das Interesse des Publikums an seinen Programmen. Dies gilt verstärkt für Standardsoftware, zumal die Käufer in diesem Bereich verunsichert sind. Erfahrungen mit unzureichender Beratung und falschen Programmen haben ein starkes Bedürfnis nach objektiver Information hervorgerufen, das die Fachpresse befriedigen kann.

Der Weg zum Kunden führt aber normalerweise über Empfehlungen und/oder Kontakte, die noch aus dem alten Arbeitsverhältnis heraus geknüpft wurden. Wer nicht im Unfrieden aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, hat auch Chancen auf weitere Empfehlung oder Programmieraufträge seines ehemaligen Arbeitgebers. Interessant ist die Möglichkeit, mit einem Hardwarehersteller zu kooperieren und die Anwendungssoftware für den jeweiligen Kunden zu entwickeln.

Persönliche Akquisitionsmethoden zeigen erfahrungsgemäß bessere Erfolgsquoten als unpersönliche Werbung. Die Empfehlungswege sind vielfältig, aber nicht zufällig. Zunächst einmal: Gute und solide Arbeit wird unter Kunden weiterempfohlen. Doch darauf können Sie sich nicht allein verlassen. Die großen Hersteller von Hardware unterhalten sogenannte Beraterkreise, deren Mitglieder untereinander Informationen austauschen und die von den Herstellern an ihre Kunden weitervermittelt werden. Bei guten Referenzen wird man in solche Beraterkreise aufgenommen.

Größere Softwarehäuser gelangen auch durch Werbung im großen Stil an Kunden. Auch Anzeigenwerbung in Fachzeitschriften (der Zielgruppe, nicht der Computerbranche) kann sich lohnen, wenn sie regelmäßig erfolgt (für Gründer natürlich eine Geldfrage). Die Homepage im Internet sollte so gestaltet sein, dass sie als Visitenkarte für die Qualität des Unternehmens stehen kann.

Werbung im geringeren Umfang verpufft erfahrungsgemäß und scheint daher nicht rentabel. Die Chance für Neueinsteiger auf dem Softwaremarkt, über kommerzielle Werbung Kunden zu gewinnen, ist praktisch gleich null. Ohne Beziehungen sind Kunden kaum zu finden. Auf Kleinigkeiten zu achten, kann jedoch Vorteile bringen: Ein gut gestalteter Briefkopf und Visitenkarten sind nicht teuer, fallen aber angenehm auf und vermitteln Seriosität, zum Beispiel bei Werbeaktivitäten wie Direct-Mail-Aktionen.

Direct-Mail-Werbung könnte durch Informationspakete ergänzt werden, die der Adressat abfordern kann. Informationspakete bestehen aus Broschüren über die Leistungen des Hauses, über die neuesten EDV-Entwicklungen, Beschreibungen bereits durchgeführter Projekte, Kostenbeispiele usw. Wer den öffentlichen Dienst als Kunden gewinnen will, sollte die aktuellen Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand und möglichst auch die internen Dienstanweisungen von Behörden kennen. So kauft der öffentliche Dienst, um die Sicherheit von Daten zu gewährleisten, nur noch Software, die einen Zertifizierungsnachweis der Bundesanstalt für Sicherheit in der Informationstechnik besitzt. Die Überprüfung eines Programms muss vom Hersteller dort beantragt und bezahlt werden.

6. Gütezeichen für Programme

 Wer als Software-Hersteller die Qualität seiner Produkte durch eine unabhängige Prüfung unter Beweis stellt, liegt gut im Rennen, da der Käufer dann sicher sein kann, qualitativ hochwertige Software zu erhalten. Zwei Institutionen bieten bisher eine solche Prüfplakette an, der TÜV und die Gütegemeinschaft Software. Die Gütegemeinschaft ist dem Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung angeschlossen (Tel. 02241/1605 26 oder 030/2601 2106). Es handelt sich um einen rechtlich selbständigen Verein. Mitglieder sind etwa 80 Softwarehäuser/Institute und Hardwareproduzenten, allesamt erste Adressen.

Die Gütegemeinschaft Software vergibt die Gütezeichen "DIN-geprüft" sowie "RAL-Gütezeichen", die nur solche Produkte bekommen, die bewiesen haben, dass sie auch wirklich alles können, was Produktbeschreibung und Dokumentation versprechen. Eine Mitgliedschaft ist für Softwareproduzenten, die eine Prüfung wünschen, nicht erforderlich. Das Programm wird in einem von sieben Instituten getestet, die eine Empfehlung aussprechen. Auf dieser Basis wird dann die Auszeichnung von der Gütegemeinschaft vergeben. Die Gebührenordung der Gemeinschaft bzw. des TÜV sind jeweils dort zu erfragen (Adressen siehe Kontakte).

7. Kooperation

 In der Praxis ist die Existenzgründung als Einzelkämpfer sicher beschwerlicher, dafür aber mit weniger Risiko behaftet als die "große" Lösung im Team, die wesentlich mehr Kapital erfordert. Von kleinen nebenberuflichen Aufträgen bis zu freiberuflicher Programmiertätigkeit hin zur eigenen Firma gibt es die verschiedensten Möglichkeiten. Für einen Alleininhaber besteht dabei allerdings die Gefahr, die eigene Qualifikation zu vernachlässigen. Denn die ständige Jagd nach kleinen Aufträgen kann dazu führen, dass die eigene Weiterbildung stagniert, was längerfristig das Aus bedeuten könnte. Die zu erwartende technische Entwicklung wird dahin gehen, dass die "leichteren" Programmiertätigkeiten wegfallen werden und nur noch der bestehen kann, der über technisch hohe Qualifikationen verfügt.

Für einen Einzelkämpfer wird es schwer sein, an größere Aufträge (über DM 100.000) heranzukommen, da das Vertrauen der Kunden in einen Kleinbetrieb meist nicht ausreicht und sie ihm das langfristige Warten der Software und die Haftungsmöglichkeiten im Schadensfall nicht zutrauen. Gute Mitarbeiter in dieser Branche haben ihren Preis: Weniger als DM 4.000 wird selbst Absolventen frisch von der Uni nicht geboten; Spitzenkräfte verdienen leicht DM 10.000 und mehr.

Die Erstellung der Software ist das eine, der Vertrieb das andere hier bietet sich Zusammenarbeit nicht nur an, sie ist geradezu eine Notwendigkeit und wird auch häufig praktiziert.

Auch für den Nur-Informatiker ist die Kooperation mit Kollegen wichtig, da das Wissen auf diesem Gebiet schon so umfangreich geworden ist, dass es einer allein nicht mehr überschauen kann und Teamarbeit manch über- flüssigen Aufwand ersparen kann. Die Universität kann zwar zur unliebsamen Konkurrenz werden, dennoch sind Kontakte dorthin für den Informatiker, der auf der Höhe seines Faches bleiben will, wichtig.

8. Urheberrechtsschutz für Computerprogramme

Ein Problem der Branche ist die Software-Piraterie. Es kommt immer wieder vor, dass Programme gestohlen und weitergegeben werden, so dass dem Entwickler große finanzielle Ausfälle entstehen können. Während zum Beispiel durch den Verkauf einer "raubkopierten" Musikkassette der Hersteller ein- bis zweistellige Beträge verliert, können im PC-Bereich etwa durch illegales Kopieren leicht 1.000 Mark, bei einem CAD-Programm sogar 10.000 Mark "eingespart" werden, die dann dem Hersteller auf seinem Konto fehlen.

Dem Schutz der Programme standen früher im wesentlichen zwei Hindernisse entgegen:

  1. das Fehlen einer brauchbaren Rechtsgrundlage,

  2. das Fehlen brauchbarer technischer Kopierschutzeinrichtungen. Schließlich darf auch nicht vergessen werden, dass es ganze Bereiche gibt, die ihrerseits wieder von der Software-Piraterie leben. Anders wären die Computer-Fachbuchhandlungen kaum denkbar, die für manche Standardsoftware (etwa Textverarbeitung) gleich fünf oder sechs verschiedene Handbücher anbieten. Denn das Handbuch wird beim Software-Klau meist nicht mitkopiert.

1993 brachte die Änderung des Urheberrechtgesetzes einen Durchbruch für die Softwarebranche. Zwar mit Verspätung, dafür aber fast wortgetreu, wurde die Richtlinie 91/250/EWG über den Softwareschutz als "Zweites Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG)" in der Bundesrepublik in Kraft gesetzt. Bedeutsamster Passus: Zur Bestimmung der Schutzfähigkeit von Software sind weder qualitative noch ästhetische Kriterien anzuwenden. Voraussetzung für den Schutz ist nur, dass es sich bei dem Computerprogramm um ein individuelles Werk handelt. Es muss also "das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung des Urhebers" darstellen. Damit sind praktisch selbst Trivialprogramme von Jugendlichen geschützt.

Die Tücken dieses Software-Rechtsschutzes stecken jedoch im Detail: Experten sehen durch das neue Gesetz erhebliche Probleme sogar für die Software-Hersteller heraufziehen, speziell für kleine und mittelständische Firmen. Bei der Entwicklung ihrer Programme sind Programmierer in der Regel gleichzeitig Anwender von Fremdsoftware und könnten als solche ebenfalls per Urheberrechtschutz durch Software-Giganten "gegängelt" werden.

Software-Hersteller sollten sich über die geltenden Bestimmungen im Urheberrechtsschutz ausführlich und genauestens informieren. Es sollte nicht dazu kommen, dass ein fertig erstelltes Programm letzten Endes nicht vertrieben werden darf, weil etwa Standardbausteine nicht weiterlizensiert wurden und Rechte von Dritten verletzt werden.

Im deutschen Urheberrecht gibt es kein amtliches Anmelde- und Prüfver- fahren für urheberrechtlich geschützte Werke. Ob ein Programm geschützt ist oder nicht, lässt sich demnach nicht einem Register o.ä. entnehmen, sondern muss anhand des Programmes selbst geklärt werden. Hauptkriterium dafür ist, ob eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt. Da Computer- Programme kaum ohne schöpferische Geistestätigkeit herstellbar sind, unterliegen die allermeisten praktisch automatisch - von Gesetzes wegen - dem Urheberrechtsschutz.

Grundsätzlich gilt damit: Der Software-Hersteller hat rein rechtlich gesehen "den Daumen" auf seinem Programm. Er kann die Verwendung seines Produktes

  • auf nur einem Computer seines Kunden gestatten, hat der Kunde also mehrere Geräte, muss er - theoretisch jedenfalls – ebenso viele Programm-Pakete kaufen

  • auf mehreren Computern gestatten, etwa pauschal in einer ganzen Firma (Lizenzvertrag)

  • überhaupt freigeben. Das heißt, der Softwarehersteller kann im Prinzip auch auf die wirtschaftliche Nutzung seiner Urheberrechte verzichten (z.B. "Public- Domain-Software").

Neben dem Schutz durch das Urheberrecht ist es unter Umständen auch möglich, daneben Patentschutz für ein Programm zu erreichen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Programm Teil einer patentierbaren technischen Erfindung ist, etwa im Bereich der Steuerung technischer Verfahrensabläufe, bei der Bildsignalverarbeitung oder der Systemsteuerung von Computern. Dazu muss das Patent allerdings (z.B. beim Deutschen Patentamt) angemeldet und letztendlich auch erteilt werden. Hat ein Kunde beispielsweise 20 PCs, wird er kaum 20mal den Preis für sein Programm zahlen wollen. Wird das verlangt, kauft der Kunde womöglich nur eine Kopie und stellt die restlichen 19 - illegal - selbst her. Die bessere Lösung heißt hier, eine Vereinbarung zu treffen, die dem Kunden eine pauschale Nutzung des Programms erlaubt. Und zwar für einen Preis, der über dem für eine einzelne Programmkopie liegt, aber unterhalb dessen, was für 20 komplette Pakete zu zahlen wäre.

Denn trotz der mittlerweile verbesserten Rechtslage gibt es immer noch keinen rundum zufriedenstellenden technischen Schutz gegen illegales Kopieren von Software. Die bekannten technischen Schutzvorrichtungen verteuern das Produkt und/oder erschweren die Benutzung durch den rechtmäßigen Nutzer. Die meisten Software-Anbieter verlassen sich deshalb zunehmend auf den rechtlichen Schutz.

9. Versicherungen

 Als Selbständiger kommen Sie nicht umhin, Ihren privaten Versicherungsschutz zu überdenken. Zudem sollten Sie Ihre Firma zumindest gegen existenzbedrohende Risiken absichern. Hinzu kommen Risiken, die aus Ihrer Geschäftstätigkeit erwachsen und bei anderen, z.B. Kunden, Schaden verursachen können.

  • Krankheit
    Wer selbständig ist, kann wählen, ob er in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder sich privat versichert. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind von Alter, Geschlecht und Anzahl der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen unabhängig, während die Privatversicherer für jedes Mitglied einen eigenen Beitrag berechnen. Für junge, gesunde Einsteiger ohne mitzuversichernde Familienangehörige ist eine Privatversicherung meist günstiger. Falls später Kinder dazukommen, kann es teuer werden. Wenn Ihre Einnahmen von Ihrem persönlichen Arbeitseinsatz abhängen, sollten Sie zusätzlich zu Ihrer Krankenversicherung eine Tagegeldpolice abschließen. Sie sorgt dafür, dass Sie bei längerer Krankheit zumindest Ihre wichtigsten persönlichen und beruflichen Kosten decken können.

  • Vorsorge
    Bei der Altersvorsorge gibt es für Selbständige meist die Möglichkeit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung, Versorgungswerken bei einigen Berufsgruppen und/oder privaten Versicherungen zu wählen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei der gesetzlichen Versicherung enthalten; sie kann bei einer Privatversicherung zusätzlich abgeschlossen werden. Derzeit gilt eine private Vorsorge als günstiger, doch Prognosen über lange Zeiträume sind immer mit Unsicherheiten behaftet. Auf jeden Fall sollten Sie Preisvergleiche anstellen. Zur Absicherung Ihrer Familie oder von Krediten sollten Sie zumindest eine Risiko-Lebensversicherung haben. Sie zahlt im Todesfall die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen oder den Kreditgeber.

  • Versicherungen für die Firma
    Die Schadensmöglichkeiten sind je nach Betrieb sehr unterschiedlich und lassen sich nur durch eine Risikoanalyse erfassen. Danach werden die erforderlichen Versicherungen abgeschlossen. Erhebliche Risiken sollten auf alle Fälle versichert werden, für Bagatellschäden kann man selbst aufkommen. Wichtig sind Betriebsunterbrechungsversicherungen, die zusätzlich zu den entsprechenden Sachversicherungen, wie Feuer, Sturm oder Maschinenschaden abgeschlossen werden. Unabdingbar sind Haftpflichtversicherungen für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursachen bzw. für Sie auch als Privatperson.

10. Rechtliche Voraussetzungen

Für das Betreiben eines Software-Hauses und für den Handel mit Software sind weiter keine rechtlichen Voraussetzungen zu beachten. Beim zuständigen Gewerbeamt (der Gemeinde, in der Sie die Geschäftsräume haben) müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden, darüber hinaus soll das zuständige Finanzamt informiert werden. Innerhalb von acht Tagen nach Geschäftseröffnung müssen alle Beschäftigten des Betriebes bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert werden.

Neueinsteiger sollten sich gut überlegen, welche Gesellschaftsform sie ihrem Unternehmen geben wollen. Haftungsbegrenzende Verträge schützen vor Regressforderungen. Hier gilt es, ein ausgewogenes Maß zwischen Versicherungen und Verträgen zu finden. Verträge sollten von notarieller Seite auf ihre eventuelle Prozesstauglichkeit überprüft werden.

Zum 1.1.1999 sind Regelungen in Kraft getreten, um gegen Scheinselbständigkeit vorzugehen. Wer als Auftragnehmer mindestens drei der fünf folgenden Kriterien erfüllt, gilt als abhängig Beschäftigter und ist als solcher in der gesetzlichen Sozialversicherung versicherungspflichtig.

  1. Der Auftragnehmer beschäftigt keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer.

  2. Der Auftragnehmer ist regelmäßig und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig. (Existenzgründer müssen nach ihrem Unternehmenskonzept die Zusammenarbeit mit mehreren Auftraggebern anstreben.)

  3. Der Auftraggeber oder ein vergleichbarer anderer Auftraggeber lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer verrichten.

  4. Der Tätigkeit des Auftragnehmers fehlen typisch unternehmerische Handlungen wie Risikoübernahme, Eigenwerbung, unternehmerische Entscheidungsfreiheit etc.

  5. Der Auftraggeber war zuvor der Arbeitgeber, und die selbständige Tätigkeit entspricht der ehemaligen Arbeitnehmertätigkeit. Wird bei einer Betriebsprüfung durch die Sozialversicherungsträger eine Scheinselbständigkeit festgestellt, so hat der Auftraggeber die SV- Beiträge nachzuzahlen, da dieser als Arbeitgeber behandelt wird. Dem Scheinselbständigen können rückwirkend nur für die letzten drei Monate die SV-Beiträge vom Honorar einbehalten werden.

Um sicherzugehen, dass Sie als Auftraggeber keine Scheinselbständigen beschäftigen (und somit alle Pflichten eines Arbeitgebers übernehmen), sollten Sie bei Ihren freien Mitarbeitern nachfragen, welche der fünf Kriterien sie erfüllen.

Sollten Sie selbst als Unternehmer fast ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber tätig sein, ist auch hier das Risiko der Scheinselbständigkeit sehr hoch.

In beiden Fällen ist wichtig: Schaffen Sie eindeutige Verträge. Legen Sie schriftlich fest, dass alle Beteiligten frei unternehmerisch tätig sind, das heißt u.a., dass Aufträge abgelehnt werden dürfen und andere Kunden bedient werden können und dass die Arbeit vom Auftragnehmer - abgesehen von Auftragsbeschreibungen und Deadlines - eigenverantwortlich ohne Zeitvorgaben, Weisungen und Rückmeldungen erledigt wird.

Alle gesetzlichen Krankenkassen beantworten Anfragen kostenlos, da sie nach dem Sozialgesetzbuch der Auskunfts- und Beratungspflicht unterliegen. Ansonsten können auch Steuerberater oder Fachanwälte (gegen Gebühr) sichere Verträge formulieren.

11. Kontakte

+ Fachverbände

BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V.
Albrechtstr. 10, 10117 Berlin
Tel. 030/27576-0, Fax 030/27576-400
Internet: www.bitkom.org

Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)
Stresemannallee 19, 60596 Frankfurt
Tel. 069/630 20, Fax 069/630 23 17
Internet: www.zvei.de

Fachverband Informationstechnik
im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.(VDMA) und
Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie e.V.(ZVEI)
Lyoner Str. 18, 60528 Frankfurt
Tel. 069/6603-1531, Fax 069/6603-1510
Internet: www.fvit-eurobit.de

+ Weiterbildung

Gelegenheit zur Weiterbildung in Form von Seminaren und Symposien bietet die

Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)
Wissenschaftszentrum
Ahrstr. 45, 53175 Bonn
Tel. 0228/3021-45 Fax 0228/3021-67
Internet: www.gi-ev.de

Sie können dort als Mitglied aufgenommen werden, sofern Sie ausgebildeter Informatiker sind.

+ Betriebs-/Existenzgründungsberatung

RKW - Rationalisierungs-Kuratorium der Deutschen Wirtschaft e.V.
Düsseldorfer Str. 40, 65760 Eschborn
Tel.06196/495-1, Fax 06196/495-303
Internet: www.rkw.de

Neben verschiedenen Veröffentlichungsreihen zur Unternehmensführung führt das RKW in seinen Landesgruppen auch Seminare für Führungskräfte der Wirtschaft durch. Weiterhin berät das RKW auch Existenzgründer und Unternehmer mit eigenen Experten und ver- mittelt qualifizierte unabhängige Berater, wenn eine intensive Vorbereitung Ihres Vorhabens das erfordert. Die Beratungskosten werden vom Bund mit Zuschüssen gefördert.

Die folgenden Verbände setzen an die Qualität ihrer Mitglieder recht hohe Maßstäbe an und können regional Existenzgründungsberater benennen:

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) e.V.
Friedrich-Wilhelm-Straße 2, 53113 Bonn
Tel. 0228/916 10, Fax 0228/916 126
Internet: www.bdu.de

Vereinigung Beratender Betriebs- und Volkswirte (VBV) e.V.
Holstenstr. 15, 25335 Elmshorn
Tel. 04121/252 52, Fax 04121/25 867
Internet: www.vbvev.de

Bundesverband der Wirtschaftsberater (BVW) e.V.
Lerchenweg 14, 53909 Zülpich
Tel. 02252/81361, Fax 02252/2910
Internet: www.bvw-ev.de

Betreuungsverbund für Unternehmer und Selbständige e.V. (BUS)
Rosenheimer Str. 139/10
81671 München
Tel. 089/450634-0, Fax 089/450634-31
E-Mail: bus.muenchen@t-online.de

Die Beratungskosten werden im Allgemeinen vom Bund bezuschusst.

+ Fördermittel-Datenbank

Das Bundesministerium für Wirtschaft bietet im Internet eine Existenzgründer-Datenbank an, in der Sie sich über die aktuellen Förderprogramme des Bundes, der Länder sowie der EU informieren können. Die Datenbank enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche Informationen. Der gesamte Informationsbestand wird alle zwei Wochen aktualisiert, wobei die wichtigsten Änderungen als solche gekennzeichnet werden. Bundesministerium für Wirtschaft

Internet: www.bmwi.de

Ein besonderer Beratungsservice für Existenzgründer:

Bundesarbeitsgemeinschaft "ALT HILFT JUNG": Fachleute, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, geben Starthilfe durch Beratung in kaufmännischen, finanziellen und organisatorischen Fragen.

ALT HILFT JUNG e.V.
Kennedyallee 62-70, 53175 Bonn
Tel. 0228/88 92 36, Fax 0228/88 93 48

Die Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD)
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Tel. 030/20308-1515 und 1517, Fax 030/20308-1522
Internet: www.wjd.de

bieten Hilfestellung mit einem umfangreichen Netzwerk von erfahrenen Existenzgründern und nennen Ihnen die Adresse des für Ihren Betriebssitz zuständigen Landesverbandes.

+ Programmprüfung

Gütegemeinschaft Software
c/o TÜV Rheinland
Am grauen Stein, 51105 Köln
Tel. 0221/806-1330, Fax 0221/806-2581

+ Fachmessen

Nutzen Sie die Gelegenheit zur Information und zum fachlichen Austausch unter Kollegen, die Messen bieten. Hier die wichtigsten, die auch Software ausstellen:

Orgatec - Internationale Fachmesse für Einrichtung und Management von

Office und Objekt
Köln, 24.10. - 29.10.2002
Auskünfte über: Messe- und Austellungs-Ges.m.b.H. Köln
Messeplatz 1, 50679 Köln, Tel.0221/821-0, Fax 0221/821-2574
Internet: www.koelnmesse.de

* CeBIT - World Business Fair
Office Automation. Information Technology. Telekommunications
Hannover, 13.3. - 20.3.2002 und 12.3. - 19.3.2003
Auskünfte über: Deutsche Messe AG, Messegelände, 30521 Hannover
Tel. 0511/890, Fax 0511/893 26 26
Internet: www.messe.de

* SYSTEMS - Fachmesse für Informationstechnologie
und Telekommunikation mit Kongress
München, 15.10. - 19.10.2001 und 14.10. - 18.10.2002
Auskünfte über: Messe München GmbH, Messegelände
80325 München, Tel. 089/949-01, Fax 089/949-09
Internet: www.messe.muenchen.de

* infobase - Internationale Messe für Information und Kommunikation
Frankfurt/Main, 4.6. - 6.6.2002
Angebotsschwerpunkte: Datenbanken, Informationssysteme,
Telekommunikation, Multimedia, Netzwerktechnik, Software etc.
Auskünfte über: Messe Frankfurt GmbH
Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt
Tel. 069/75 75-0, Fax 069/75 75-6433
Internet: www.messefrankfurt.com

Die langfristig geplanten Termine dieser Messen können nicht immer eingehalten werden. Achten Sie deshalb auf aktuelle Ankündigungen z.B. in der Fachpresse, wenn Sie eine der Messen besuchen wollen.

+ Fachzeitschriften (Auswahl)

Chip - Computer & Communications, monatlich
Vogel-Verlag, Max-Planck-Str.7/9, 97082 Würzburg
Tel. 0931/418-0, Fax 0931/418-2100
Internet: www.chip.de

PC ONLINE - Internet Kommunikation Business, monatlich
Vogel-Verlag, Max-Planck-Str.7/9, 97082 Würzburg
Tel. 0931/418-0, Fax 0931/418-2100
Internet: www.pconline.de

PC INTERN, monatlich
Data Becker GmbH & Co. KG
Merowingerstr. 30, 40223 Düsseldorf
Tel. 0211/93347-0, Fax 0211/93347-77
Internet: www.pcintern.de

PC PRAXIS, monatlich
Data Becker GmbH & Co. KG
Merowingerstr. 30, 40223 Düsseldorf
Tel. 0211/93347-0, Fax 0211/93347-10
Internet: www.pcpraxis.de

Computerzeitung, wöchentlich
Konradin Verlagsgruppe
Ernst-Mey-Str. 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Tel. 0711/75 94-0, Fax 0711/75 94-390
Internet: www.computer-zeitung.de

Computerwoche, wöchentlich
Computerwoche Verlag GmbH, Brabanter Str.4, 80805 München
Tel. 089/360 86-0, Fax 089/360 86-118
Internet: www.computerwoche.de

c't magazin für computer technik, monatlich
Verlag Heinz Heise GmbH & Co. KG
30625 Hannover, Helstorfer Str. 7
Tel. 0511/5352-300, Fax 0511/5352-417
Internet: www.ix.de

INFORMATIONWEEK
Das zweiwöchentliche IT-Magazin
CMP-WEKA Verlag GmbH & Co.KG, Gruber St. 46a, 85586 Poing
Tel. 08121/951-531, Fax 08121/951-667
Internet: www.informationweek.de

DATACOM, monatlich
Das Management-Magazin für Daten- und Telekommunikation
CMP-WEKA Verlag GmbH & Co.KG, Gruber St. 46a, 85586 Poing
Tel. 08121/95-1501
Internet: www.datacom-magazin.de

Computer Reseller News, wöchentlich
Die Zeitschrift für Fachhändler, VARs und Systemhäuser
CMP-WEKA Verlag GmbH & Co.KG, Gruber St. 46a, 85586 Poing
Tel. 08121/95-1501, Fax 08121/95-1597
Internet: www.channelweb.de

+ Fachliteratur

Die Neuen Medien
Das aktuelle Praktiker-Handbuch in zwei Bänden, Loseblatt-Sammlung,
Grundwerk über 1100 Seiten
Band 1: Technik, Anwendungen, Marketing
Band 2: Recht
Neue Mediengesellschaft Ulm mbH, Karlstr.41, 89073 Ulm/Donau
Tel. 0731/152001

+ Kataloge

Software-Angebot für Unix: JSJS UNIX Report, 3.700 Unix-Pogramme, 120
Firmenprofile, DM 230,-

Software-Angebot für mittlere und größere Computersysteme:
"ISIS Software Report", 2.800 Programme, DM 325,-

PC-Programme und PC-Systeme:
"ISIS Personal Computer Report", 5.000 Programme, 90 Firmenprofile,
DM 138,-

Unternehmen, Konzepte und Programme für Rechneranwendungen in
Entwicklung, Konstuktion und Fertigung:
"ISIS Engineering Report", 1.100 CAD/CAM/PPS-Programme, 70
Firmenprofile, DM 230,-

alle hrsg. und verlegt bei
Nomina GmbH, Albert-Schweitzer-Str. 64
817835 München
Tel. 089/673495 0, Fax 089/673495-11

12. Adressen und Infos für Existenzgründer in Nordrhein-Westfalen

+ Fachverbände

ZVEI Landesstelle Nordrhein-Westfalen
Schanzenstr. 30, 51063 Köln
Tel. 0221/96228-19, Fax 0221/96228-31

+ Erste Anlaufadressen

Die Industrie- und Handelskammern geben mit ihrer kostenlosen Existenzgründungsberatung erste Antworten auf Ihre Fragen und vermitteln Sie bei Bedarf an Spezialisten für weiterführende Beratungen. Sie zeigen Ihnen u.a. einen Weg durch die vielfältigen staatlichen Förderprogramme aus Bundes- und Landesmitteln. Ihre örtliche Kammer finden Sie im Telefonbuch oder über die Vereinigung der

Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen
Goltsteinstr. 31
40211 Düsseldorf
Tel. 0211/367 02-0, Fax 0211/367 02-21

e-Mail: kv.nrw@duesseldorf.ihk.de

Service der IHKs: u.a. kostenlose Beratung für Existenzgründer + Auskunft über gewerberechtliche Fragen + Hilfe bei Standortsuche + Seminare + Kooperationsbörse

+ Informationen rund um das Thema Existenzgründungen

"GO!" Gründungs-Offensive
Info-Line: 01802-4114
Internet: www.go-online.nrw.de

+ Finanzierungsberatung

Die Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehenskassen verfügen über ein EDV-gestütztes Beratungssystem GENO-STAR, welches in kürzester Zeit einen optimalen Finanzierungsplan, Kapitaldienstplan und Hinweise auf einzureichende Unterlagen liefert.

+ Betriebs-/Existenzgründungsberatungen

RKW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen
Sohnstr. 70, 40237 Düsseldorf
Tel. 0211/680 01-0, Fax 0211/680 01-68
Internet: www.rkwnrw.de

+ Öffentliche Finanzierungshilfen

Gesellschaft für Wirtschaftsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 8-10, 40213 Düsseldorf
Info-Hotline zum Ortstarif: Tel. 01802-4114, Fax 0211/13000-154
Internet: www.gfw-nrw.de

Service: u.a. Beratung über die verschiedenen Förderprogramme des Bundes und des Landes (speziell unter dem Gesichtspunkt der Ansiedlung an besonders geförderten Standorten)

 

+ Berufsgenossenschaft

Für die Unfallversicherung und Versicherung gegen Berufskrankheit ist in Ihrer Branche zuständig die

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
22281 Hamburg
Tel. 040/514 60, Fax 040/51 46 27 71

 

Jasper Steuerberater

Haben Sie eine Frage hierzu? Bitte sehr ...

Köln, 01.08.2010